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   LG Bonn, 02.03.2010 - 15 O 207/09   

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https://dejure.org/2010,19095
LG Bonn, 02.03.2010 - 15 O 207/09 (https://dejure.org/2010,19095)
LG Bonn, Entscheidung vom 02.03.2010 - 15 O 207/09 (https://dejure.org/2010,19095)
LG Bonn, Entscheidung vom 02. März 2010 - 15 O 207/09 (https://dejure.org/2010,19095)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ersatz des Schadens aus der Rückstufung eines Fahrzeugversicherungsvertrages infolge der Inanspruchnahme des Kaskoversicherers aufgrund eines Unfallereignisses; Anspruch auf Zahlung eines Schmerzensgeldes wegen einer vorübergehenden Minderung der Erwerbsfähigkeit wegen ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • AG Leutkirch, 27.06.2007 - 2 C 75/07

    Schmerzensgeld für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des

    Auszug aus LG Bonn, 02.03.2010 - 15 O 207/09
    So hat das AG Leutkirch in einer Entscheidung vom 27.06.2007 (Az. 2 C 75/07, n.v.) einem Geschädigten 800 EUR Schmerzensgeld zugesprochen, der über ein HWS-Schleudertrauma und diverse Prellungen hinaus auch einen Zungenbiss erlitten hatte und daher zwei Wochen nur flüssige Nahrung zu sich nehmen konnte.

    In anderen Entscheidungen lagen als zusätzliche Verletzungen ein Unfallschock (AG Landsberg/Lech v. 15.02.2006, Az. 1 C 746/05, n.v.) oder eine Schwellung des gesamten linken Beines (AG Leutkirch v. 27.06.2007, Az. 2 C 75/07) vor.

  • BGH, 06.07.1955 - GSZ 1/55

    Bemessung des Schmerzensgeldanspruches

    Auszug aus LG Bonn, 02.03.2010 - 15 O 207/09
    In erster Linie bilden hierbei die Größe, die Heftigkeit und die Dauer der Schmerzen, Leiden und Entstellungen die wesentliche Grundlage bei der Bemessung der billigen Entschädigung (BGHZ 18, 149 ff.).
  • BGH, 18.02.1992 - VI ZR 367/90

    Schadensersatz wegen verletzungsbedingten Mehraufwands

    Auszug aus LG Bonn, 02.03.2010 - 15 O 207/09
    Der Haushaltsführungsschaden wird in diesem Fall abstrakt mit dem Nettolohn, der einer Hilfskraft bezahlt werden müsste, berechnet (BGH NJW-RR 1992, 792).
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